Das Sozialbudget entzieht sich zum ganz überwiegenden Teil einer direkten Steuerung (z.B. bei einem Anstieg der Anzahl Bedarfsgemeinschaften oder dem Anstieg des Mitniveau). Dann gibt es auch einen Rechtsanspruch auf Leistungen und die Stadt muss zahlen, egal was das Budget sagt.
Wichtig sind desahlb, die präventiven und meist wohnumfeldnahen Maßnahmen innerhalb des Sozialbudgets nicht zu reduzieren, sondern auszubauen.