Wichtig ist, dass wesentliche Straßen(abschnitte), die heute schon vorwiegend von nicht-motorisiertem Verkehr genutzt werden, AUTOFREI werden. D.h. aber, dass neben dem Fußverkehr dort auch Radverkehr möglich sein muss und die o.g. wichtigen Achsen nicht zu reinen Fußgänger*innenzonen werden. Man könnte hier natürlich noch mehr Straßen nennen, aber bei den drei Beispielen handelt es sich um ganz wesentliche, neuralgisch Straßen, die man so auch auf jeden Fall namentlich nennen sollte und zu denen es schon länger Vorüberlegungen bzw. sogar Beschlüsse gibt.
Kapitel: | Mobilität und Verkehr |
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Antragsteller*in: | Katja Trompeter |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: Ä27 zu Kapitel_2 |
Eingereicht: | 31.12.2019, 14:20 |