Es darf nicht sein, dass das Parken für einen überbreiten SUV das selbe kostet wie für einen Smart. Das gilt für Parken im Straßenland und in Parkhäusern ebenso wie fürs Anwohnerparken.
Kapitel: | Mobilität und Verkehr |
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Antragsteller*in: | Manfred Waddey (KV Köln) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 02.01.2020, 22:45 |