Zum Absatz "Radverkehr": Die beste Radinfrastruktur ist nur sinnvoll, wenn sie auch tatsächlich benutzbar ist. Hierfür ist insbesondere die Freiheit von lebensgefährlichen Hindernissen, wie falschparkenden Kfz, notwendig. Auch das E-Auto kann Radwege blockieren und ist damit Teil des Problems. (Gleiches gilt für den von mir gestrichenen ersten Punkt unter dem Absatz "Mobilität 4.0") Ein höheres Bußgeld führt hierbei nicht zum Erfolg, sondern nur die schnelle Beseitigung des Hindernisses (hier: falschparkendes Kfz) macht die Radinfrastruktur wieder benutzbar. Weiter kann eine Fahrradstraße, in der Kfz als Durchgangsverkehr erlaubt sind, nicht wirklich als solche bezeichnet werden.
Kapitel: | Mobilität und Verkehr |
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Antragsteller*in: | Raphael Marquart (KV Köln) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 26.11.2019, 22:29 |