Die Tendenzen in der Bundesregierungen gehen zu einer minimalstmöglichen Änderung der Sanktionspraxis im SGB II nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Über den Beirat und die Trägerversammlung kann die Stadt Köln jedoch in begrenztem Maße Einfluss auf die lokale Anwendungspraxis des Kölner Jobcenters nehmen. Dies sollten wir nutzen und an dieser Stelle ein klares Zeichen setzen, dass uns dies nicht nur auf Bundesebene ein Herzensanliegen ist und wir die Würde des Menschen in den Mittelpunkt stellen!
Kapitel: | Arbeit und Beschäftigungspolitik |
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Antragsteller*in: | AK Soziales (dort beschlossen am: 17.12.2019) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 17.12.2019, 19:13 |