Es geht bei Menschen mit Schwerbehinderung nicht nur um besonderen Schutz, sondern um gleiche Teilhabe auch in Pandemiezeiten. Schutz von Risikogruppen wird in der politischen Diskussion teilweise als Euphemismus für Absonderung verwendet. Deshalb ist hier eine Ergänzung und Klarstellung nötig.
Der bisher rein beschreibende Satz zu Besuchsverboten lässt eine Positionierung vermissen und wird nicht als Hinterfragung deutlich.
Kapitel: | Kapitel 19: Inklusion und Teilhabe |
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Antragsteller*in: | Marc Kersten (KV Köln) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 26.05.2020, 11:54 |