Das Kapitel 8 "Wissenschaftsstandort" beinhaltet mit Ausnahme des Themas Wohnraum für Studierende nur Aussagen, die kommunalpolitisch nicht operativ beeinflussbar sind, weil Hochschulen und Forschungseinrichtungen Landesaufgabe sind. So war z.B. an der Gründung des Start-Up-Center der Universtät Köln die Stadt Köln nicht beteiligt. Sie hat den Prozess öffentlich begrüßt.
Im Unterschied dazu ist die Stadt Köln am "Digital Hub NRW" zusammen mit IHK und Universität real beteiligt. Die Zusammenarbeit mit Tel Aviv bei Start Up-Entwicklungen für die Bereiche ITK und digitale Dienstleistungen erfolgt bereits seit 2017 über die städtische Wirtschaftsförderung und das OB-Dezenat und wird inzwischen von der Köln Bussiness Wirtschaftsförderngs-GmbH weiter fortgeführt.
Im Kapitel 7 "Wirtschaft" sind Zielsetzungen zur Förderung des Wissenschafts- und Forschungsstandorts aufgeführt. Daher sollten kommunalpolitische relevante Aussagen dort aufgeführt werden, sofern hier Ergänzungsbedarf besteht.
Das Thema Schaffung von Studierendenwohnungen ist bereits im Kapitel 25 "Wohnen" enthalten.
Daher soll das Kapitel 8 in Hinsicht auf kommunalpolitisch relevante Handlungsmöglichkeiten entsprechend in die genannten Kapitel integriert werden und nicht weiter separiert aufgeführt werden.