"Wirtschaftliche Handlungsfähigkeit" ist durch "wirtschaftliche Leistungs- und Handlungsfähigkeit stärken" und "Ausschüttungen an den Stadthaushalt" durch "als wirtschaftliches Rückgrat der kommunalen Selbstverwaltung" gegeben.
"Notwendige Investitionen" haben die Eigenschaft, dass sie "notwendig", also unumgänglich, etc. sind, z.B. durch gesetzliche Vorgaben. Wieso wir z.B. gesetzlich "notwendige" Investitionen unter Vorbehalt stellen sollten, erschließt sich mir nicht. Wieso wir dies "insbesondere" (also: "vor allem", "im Besonderen") für den Umwelt- und Klimaschutz tun sollten, erschließt sich mir auch nicht.