Bei kommerziellen Veranstaltungen sollte der Veranstalter dazu verpflichtet werden, ein Umleitungskonzept für Rad- und Fußverkehr zu erstellen, damit Radfahrende und zu Fuß Gehende auf geeignete Art um den Veranstaltungsort geleitet werden.
Kapitel: | Stadtverwaltung, öffentliche Sicherheit und Vergaben |
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Antragsteller*in: | David Lutz (KV Köln) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 20.12.2019, 11:11 |