Das Wiederkaufsrecht ist leider höchstrichterlich geregelt und kann von einer Kommune nur maximal für 30 Jahre im Rahmen des Kaufvertrags rechtswirksam vereinbart werden. Dies regelt die BGH-Entscheidung vom 15.04.2000. Bei diesem wichtigen Instrument sollten wir präzise sein.
Jörg Frank, Vorsitzender des Liegenschaftsausschusses