Die Formulierung ist hält offen, woher die Abfälle stammen und schließt auch Reststoffe aus der Tierhaltung ein (z. B. Gülle). Der Anbau von Energiepflanzen sollte nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, sondern an Nachhaltigkeitskriterien gebunden werden. So ist es z. B. möglich, Lebensmittel und Energiepflanzen gleichzeitig anzubauen und bei der Ernte zu trennen. Auch muss der Anbau von Biomasse nicht zwingend in Monokultur erfolgen, sondern ist auch unter Förderung der Artenvielfalt möglich. Solche Möglichkeiten sollten offengehalten werden.
Kapitel: | Klima und Energie |
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Antragsteller*in: | Thomas Ehses (KV Köln) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 03.01.2020, 21:59 |