Eine Erhöhung der Gewerbesteuer gilt es aus Wettbewerbsgründen möglichst zu vermeiden. Gleichwohl ist die kategorische Festlegung auf die "Nicht-Veränderung" einer der wenigen originär kommunalen Einnahmequellen auch angesichts möglicher Konjunkturveränderungen weder sinnvoll noch angebracht. Alle Ertragsarten müssen ihren jeweils angemessenen Beitrag leisten. Eine Vorfestlegung bei nur einer Einnahmeart ist nicht hilfreich und auch nicht sozial gerecht.
Kapitel: | Finanzpolitik und EU-Förderung |
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Antragsteller*in: | Ralf Klemm |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: Ä300 zu Kapitel_6Erklärung: Zusammenlegung mit ÄA300 vereinbart |
Eingereicht: | 03.01.2020, 14:21 |