Konkretisierung der Forderungen zu den
- Gebühren (nur bei Beachtung des Verursacher*innenprinzips und ungeschönter Kalkulation können dauerhaft gute kommunale Leistungen zu stabilen Gebühren erbracht werden) und den
- Reinvestitionen (Abschreibungen auf den Bestand sollten möglichst durch Reinvestitionen in den Bestand ausgeglichen werden).